EFSA-Health-Claims verstehen: was ein Supplement-Hersteller versprechen darf
Auf Supplement-Packungen findest du Sätze wie "trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" oder marketing-glatt formulierte Outcome-Versprechen wie "spürbar mehr Energie". Beide haben rechtlich einen komplett anderen Status. Der eine Satz ist EFSA-approved, der andere wahrscheinlich illegal. Dieser Artikel erklärt das Regelwerk und warum es für dich als Käufer relevant ist.
EU-Verordnung 1924/2006 als Rahmen
Seit 2006 regelt die EU-Verordnung 1924/2006 alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel im EU-Binnenmarkt. Vor 2006 war das ein Wild-West-Markt: Hersteller konnten Wirkungs-Versprechen frei erfinden und auf Packungen drucken. Die Verordnung hat diese Praxis beendet und einen geschlossenen Katalog erlaubter Aussagen eingeführt.
Zwei Arten von Aussagen unterscheidet die Verordnung: nährwertbezogene Angaben (zum Beispiel "fettarm", "reich an Ballaststoffen") und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims). Health Claims sind die rechtlich brisantesten, weil sie konkrete Wirkungen behaupten.
Wer EFSA ist und was sie macht
Die European Food Safety Authority (EFSA) ist die wissenschaftliche Behörde der EU für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Bei Health Claims hat sie eine spezifische Rolle: sie bewertet die wissenschaftliche Evidenz hinter jedem beantragten Claim. Das Verfahren ist klar standardisiert. Ein Hersteller (oder ein Verband) stellt einen Antrag, EFSA prüft Studien, Mechanismen und Dosis-Wirkungs-Beziehung, und gibt entweder ein positives oder negatives Gutachten ab.
Auf Basis der EFSA-Bewertung entscheidet die EU-Kommission ob ein Claim in die Positivliste aufgenommen wird. Die Liste ist öffentlich einsehbar im EU Health Claims Register. Nur Claims die in der Liste stehen, dürfen in EU auf Produkten und in Werbung verwendet werden, und zwar in dem genauen Wortlaut den die Kommission freigegeben hat.
Die drei Claim-Kategorien
Die Verordnung unterscheidet drei Kategorien von Health Claims, die in Artikeln 13 und 14 definiert sind:
Artikel 13.1 (General Function Claims): Aussagen über die normale physiologische Funktion eines Nährstoffs. Beispiel: "Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei." Das sind die häufigsten Claims auf Supplements. Sie sind nicht produktspezifisch, sondern an den Wirkstoff gebunden.
Artikel 13.5 (New Function Claims): Wie 13.1, aber basierend auf neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Patenten. Diese Claims durchlaufen ein schärferes Prüfverfahren und sind seltener.
Artikel 14.1.a (Reduction of Disease Risk Claims): Aussagen über die Reduzierung von Erkrankungsrisiken. Sehr wenige sind zugelassen. Beispiel: bestimmte Cholesterin-Senker-Claims für Pflanzensterine. Diese Kategorie ist die rechtlich sensibelste, weil sie nahe an den Heilmittel-Bereich grenzt.
Artikel 14.1.b (Children's Development and Health Claims): Aussagen über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Spezifischer Anwendungsbereich.
Was bei der Formulierung zwingend ist
Drei Punkte sind bei jedem Claim verpflichtend:
Erstens: exakter Wortlaut. Die EU-Kommission gibt für jeden Claim einen Genehmigungs- Wortlaut frei. Hersteller dürfen den Claim in äquivalenter Bedeutung umformulieren, aber nicht inhaltlich verändern. "Vitamin D unterstützt das Immunsystem" ist äquivalent. "Vitamin D macht dich nicht krank" ist es nicht, weil das eine medizinische Wirkungsbehauptung ist.
Zweitens: signifikante Menge. Der Wirkstoff muss in einer Menge im Produkt enthalten sein die nach EU-Definition als signifikant gilt. Für Vitamine und Mineralstoffe ist das mindestens 15 Prozent der täglichen Referenz-Aufnahmemenge (Nutrient Reference Value, NRV) pro Portion oder pro 100g.
Drittens: keine Disease-Sprache. Außerhalb der explizit zugelassenen Artikel-14.1.a-Claims darf kein Hersteller behaupten ein Supplement würde eine Krankheit behandeln, lindern, heilen oder verhindern. Das ist die Grenze zwischen Lebensmittel und Arzneimittel. Wer die überschreitet, bekommt eine Abmahnung von Wettbewerbsverbänden oder eine Untersagungsverfügung von der Lebensmittelbehörde.
Warum so wenige Wirkstoffe Claims haben
Wenn du in den EU Health Claims Register schaust, findest du primär Vitamine und Mineralstoffe in der Positivliste. D3, B-Vitamine, Zink, Eisen, Magnesium, Calcium und ein paar andere haben breite Claim-Kataloge. Wirkstoffe wie NMN, CoQ10, Quercetin, Resveratrol, Curcumin, Ashwagandha und viele andere haben keine zugelassenen Health Claims.
Der Grund ist nicht dass diese Wirkstoffe nutzlos wären. Der Grund ist dass der Evidenz-Standard hoch ist: für eine Claim-Zulassung muss ein konsistenter, durch kontrollierte Studien belegter, kausaler Zusammenhang zwischen Wirkstoff und behaupteter Funktion nachgewiesen sein. Bei Vitaminen ist das oft einfacher, weil ihre Funktion biochemisch gut etabliert ist (Vitamin D bei Knochengesundheit, Zink bei Immunfunktion und so weiter). Bei neueren Wirkstoffen fehlt diese Studien-Tiefe häufig noch.
Manche Anträge sind auch deshalb gescheitert weil die Studien nicht eindeutig waren, methodische Probleme hatten oder die behauptete Funktion nicht klar charakterisiert war. Das heißt nicht dass die EFSA gegen die Wirkstoffe ist, sondern dass der Beweis-Standard noch nicht erfüllt ist.
Was du als Käufer daran erkennst
Eine seriöse Supplement-Marke verwendet auf Verpackung, Website und in Marketing ausschließlich EFSA-konforme Claims. Konkret heißt das:
Du findest auf Premium-Produkten typischerweise Formulierungen wie "trägt bei zu", "ist Bestandteil von", "unterstützt normale Funktion von". Diese Formulierungen sind EFSA-Wording.
Du findest selten quantifizierte Outcome-Versprechen ("30 Prozent mehr Energie"), weil die nicht in der Positivliste stehen. Wenn ein Anbieter so etwas trotzdem druckt, agiert er außerhalb der Verordnung.
Du findest keine Disease-Sprache ("hilft bei Burnout", "gegen Brain Fog"). Wenn ein Anbieter so etwas verwendet, ist das entweder ein juristischer Lapsus oder bewusster Regelbruch.
Auf NLYP-Verpackungen und in unserem Marketing findest du EFSA-Wording wörtlich für Vitamin D3 und Zink. Für die restlichen Wirkstoffe (NMN, CoQ10, Quercetin, Trans-Resveratrol) findest du nur deskriptive Beschreibungen ohne Wirkungs-Versprechen. Mehr Hintergrund im Artikel über Longevity-Supplements für Männer 40+.
Was passiert wenn ein Hersteller die Regeln bricht
In Deutschland kontrollieren primär drei Akteure:
Erstens die Lebensmittelüberwachungs-Behörden der Bundesländer. Sie nehmen Produktproben, prüfen Etiketten und können Verkaufsstopps verhängen oder Verfahren einleiten.
Zweitens Wettbewerbsverbände wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale). Sie mahnen ab, wenn ein Hersteller mit unzulässigen Claims wirbt und damit Mitbewerber benachteiligt. Eine Abmahnung kann mehrere tausend Euro kosten, eine einstweilige Verfügung deutlich mehr.
Drittens andere Hersteller und Verbände. Manchmal mahnt ein Konkurrent ab, weil ein anderer Marktteilnehmer sich mit illegalen Claims einen Vorteil verschafft.
Das Risiko ist also real, nicht theoretisch. Eine Marke die sauber arbeitet, schützt sich nicht nur juristisch, sondern signalisiert auch dem Käufer dass sie ihr Geschäft ernst nimmt.
Wo NLYP einsteigt
NLYP ist eine Premium-Longevity-Marke für Männer 40+ aus dem DACH-Raum die EFSA-Compliance als Teil ihrer Brand-Identity ernst nimmt. Wir kommunizieren nur Claims die wirklich abgedeckt sind, und wir machen die Grenzen transparent für die Wirkstoffe die keine Claims haben. Der Founding-Batch #001 läuft als Waitlist. Trag dich auf nlyp.de ein wenn du Tag 1 dabei sein willst.
Quellen
- EU Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: eur-lex.europa.eu
- EU Health Claims Register: ec.europa.eu
- EFSA Übersicht zur Health-Claims-Bewertung: efsa.europa.eu
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahmen zu Nahrungsergänzungsmitteln.